AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EVENT MONKEY,

Inh. Lukas Malcherek

 

  • 1 Geltungsbereich:
  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Vertragsverhältnisse die zwischen EVENT MONKEY und ihnen als Vertragspartner geschlossen werden.
  2. Es gelten ausschließlich die AGBs der EVENT MONKEY. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben hier keine Gültigkeit.

  • 2 Angebots- und Auftragserstellung:
  1. Alle erstellten Angebote der EVENT MONKEY sind unverbindlich. Bei der Erstellung eines Angebotes wird kein Vertrag zwischen der EVENT MONKEY und dem Kunden geschlossen. Die angebotene Ware wird zu dieser Zeit im Lager nicht reserviert!

          Angebote haben, wenn nicht anders vereinbart, eine Gültigkeit von 4 Wochen!

  1. Bei Zusage des Angebots (in schriftlicher oder mündlicher Form), wird dieses automatisch in eine Auftragsbestätigung gewandelt. Hierbei entsteht ein Vertrag zwischen der EVENT MONKEY und dem Kunden als Vertragspartner.
  2. Der Vertragspartner erkennt mit der Bestellung diese AGBs der EVENT MONKEY an.

  • 3 Abholung im Lager:
  1. Bei der Abholung ist die Ausweisung durch einen gültigen Personalausweis erforderlich, sofern der Mieter nicht persönlich bekannt ist. Die Bestellung und die Abholung der Mietgeräte können generell nur durch volljährige Personen erfolgen.

  • 4 Mietzeit:
  1. Die Mietzeit beginnt am vereinbarten Tag bei Abholung des Materials im Lager der EVENT MONKEY. Sollte der Transport des Materials zum Veranstaltungsort durch EVENT MONKEY erwünscht sein, beginnt die Mietzeit ebenfalls ab Verlassen des Lagers.
  2. Die Mietzeit endet erst beim Eintreffen des vollständigen Materials im Lager, außer es wurde zwischen dem Vertragspartner und der EVENT MONKEY etwas anders vereinbart.

  • 5 Mietpreise und Zahlungsbedingungen:
  1. Alle unsere Mietpreise sind Nettopreise. Auf unseren Rechnungen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% separat aufgelistet.
  2. Sofern nicht schriftlich zwischen dem Vertragspartner und der EVENT MONKEY Preise festgelegt wurden, (§2 Abs. 1) gelten immer unsere Preise laut Preisliste.
  3. Zahlungen sind nur Bar oder per Überweisung möglich. Bei der Überweisung erfolgt die Zahlung nur auf das Firmenkonto der EVENT MONKEY. Zahlungen per EC- oder Kreditkarte sind nicht möglich.
  4. Wenn nicht anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag sofort nach Abgabe der Ware im Lager von EVENT MONKEY, oder nach Ende unserer Dienstleistung noch am Veranstaltungsort vollständig zu begleichen. In einigen Fällen ist die Zahlung auf Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ohne Abzug möglich.

  • 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Im Falle eines Einkaufs bei uns, bleibt die Handelsware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der EVENT MONKEY.

  • 7 Vorzeitige Vertragsbeendigung:
  1. Der Vertragspartner hat das Recht, den von der EVENT MONKEY erstellen Mietvertrag max. 2 Tage vor Mietbeginn vorzeitig zu beenden. Die Kündigung des Vertrags kann nur in schriftlicher Form erfolgen.
    Bei der vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags erlauben wir uns eine Stornogebühr zu berechnen.
    Bis 30 Tage vor Mietbeginn – 20% des Mietpreises
    Bis 20 Tage vor Mietbeginn – 35% des Mietpreises
    Bis 7 Tage vor Mietbeginn – 55% des Mietpreises
    Bis 2 Tage vor Mietbeginn – 85% des Mietpreises

    Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei uns maßgeblich.

  • 8 Übergabe der Mietgegenstände:
  1. Mietgeräte können nur an den vereinbarten Tagen abgeholt werden.
  2. Sobald die Mietgeräte im Lager der EVENT MONKEY abgeholt wurden, erfolgt der Transport grundsätzlich auf die Gefahr und Verantwortung des Vertragspartners, auch wenn die Ware durch bevollmächtigte oder Kurierdienste abgeholt wird.

  • 9 Versicherung:
  1. Alle unsere Mietgegenstände/ Geräte sind generell NICHT versichert. Der Vertragspartner ist für die ordnungsgemäße Verwahrung und Benutzung der Mietgegenstände (Beschädigung, Verlust, Diebstahl) verantwortlich. Dies gilt insbesondere wenn die Mietgegenstände über mehrere Tage verliehen oder über Nacht auf einer Veranstaltung, egal ob auf einem Privaten- oder öffentlichen Grundstück, in einem Gebäude oder im Außenbereich gelagert werden.
  2. Alle Mietgegenstände werden durch Fachpersonal der EVENT MONKEY regelmäßig geprüft, gereinigt und ggf. instandgesetzt. Sollten Sie jedoch Mängel an dem Mietgerät feststellen, sind Sie verpflichtet diese unverzüglich zu melden. Spätere Reklamationen können nicht akzeptiert werden. Bei Verlust haftet der Mieter für den Schaden in voller Höhe. Bei Beschädigung wird dem Mieter die Reparatur, beziehungsweise der Anschaffungswert berechnet.
  3. Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund zur Mietminderung. Ebenso sind weitergehende Ansprüche, die durch den Ausfall eines Mietgerätes bedingt sein könnten, ausgeschlossen!

  • 10 Die Pflichten des Mieters während der Mietzeit:
  1. Sie als Mieter sind verpflichtet die Geräte pfleglich zu behandeln. Änderungen an den Geräten oder den Cases, sowie bekleben der Cases sind untersagt. Durch Sie neu verkabelte und justierte Geräte müssen bei Wiederabgabe so eingestellt werden, wie sie diese von uns erhalten haben. Unsere Mietgegenstände dürfen nur von Fachkundigem oder eingewiesenem Personal aufgebaut, betrieben und abgebaut werden.
  2. Der Mieter haftet für Verluste und Beschädigungen des Mietmaterials in voller Höhe. Dies gilt auch für eventuell entstandene Schäden durch unbefugte oder durch Publikumsverkehr. Verbrauchte oder verloren gegangene kleinteile wie z.B. Schrauben oder Leuchtmittel müssen vom Mieter umgehend ersetzt werden, oder werden durch uns ersetzt, dem Mieter jedoch in Rechnung gestellt.

  • 11 Rückgabe der Mietgegenstände:
  1. Die Rückgabe der Mietgegenstände muss zum schriftlich vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Sollte sich die Abgabe ohne vorherige Absprache verzögern, wird dem Mieter für jeden Tag der volle Tagesmietpreis in Rechnung gestellt.
  2. Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand mit allem Zubehör so wie er diese bei Abholung vorgefunden hat abzuliefern. Bei der Abgabe der Mietgegenstände wird sofort eine Funktionsprüfung durchgeführt, bei dieser der Mieter anwesend sein muss. Sollte der Aufwand zu hoch sein und zu lange dauern, wird eine Funktionsprüfung der Gegenstände unter Vorbehalt durchgeführt. Gefundene Mängel wie z.B. Beschädigungen am Gerät oder defekte Leuchtmittel werden dem Mieter in Rechnung gestellt, wenn der Mangel nicht vorher Telefonisch oder Schriftlich gemeldet wurde.
  3. Für die Reinigung verschmutzter Mietgegenstände berechnen wir 20,00 Euro netto je angefangene Stunde. Falsch gewickelte Kabel werden mit 0,20 Euro netto je Meter berechnet.

  • 12 Datenschutz, Datensicherung:
  1. Dem Vertragspartner ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwenigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Diese Verarbeitung geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werde von der EVENT MONKEY vertraulich behandelt.
  2. Dem Vertragspartner steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Firma EVENT MONKEY verpflichtet sich für den Fall des Widerrufes zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, der Auftragsvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

  • 13 Schlussbestimmung:
  1. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen, die auf Veranstaltungen der EVENT MONKEY entstanden sind, dürfen ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung des Vertragspartners und dessen Endkunden für eigene Werbezwecke genutzt, verarbeitet und veröffentlicht werden!
  2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung, bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

Stand der AGBs: März 2023

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Ortsstr. 2b
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